Baden-Württemberg Vorreiter bei Wärmegesetz
Als erstes deutsches Bundesland hat Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf für ein Wärmegesetz gebilligt, nach dem vom 1. April 2008 an in Neubauten ein Fünftel der Wärmeenergie aus erneuerbaren Rohstoffen stammen muss. Bei der Heizung und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden soll damit künftig die Nutzung erneuerbarer Energien zum Standard werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft BSW-Solar begrüßt den Gesetzesvorstoß und hofft auf ein baldiges Regeneratives Wärmegesetz auf Bundesebene.
Zahlreiche Techniken wie beispielsweise Solarthermie Biomasse aus Holzpellets und Holz, Geothermie aber auch Biogas und Bioöl seien ausgereift, in der Praxis erprobt und stellten auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei steigenden Energiepreisen eine Alternative zur Versorgung mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Öl oder Kohle dar, so die baden-württembergische Landesregierung. „Während im Bereich der Stromerzeugung die erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren eine steile Entwicklung genommen haben, steht der Wärmebereich erst am Beginn, seine Potenziale zu erschließen. Mit unserer Initiative wollen wir in diesem Bereich zusätzliche Impulse schaffen“, unterstrich Ministerpräsident Günther Oettinger.
Für bestehende Wohngebäude greife nach einer über zweijährigen Übergangsfrist die gesetzliche Regelung erst bei einer notwendig werdenden Erneuerung der Heizungsanlage, hob Umweltministerin Tanja Gönner hervor. Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien solle dabei auf zehn Prozent festgeschrieben werden. An Stelle der Nutzung erneuerbarer Energien werde den Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit eingeräumt, ersatzweise alternative bauliche Maßnahmen durchzuführen, die in vergleichbarer Größenordnung zur Verringerung des Wärmebedarfs und damit zur Minderung des Kohlendioxidausstoßes beitragen.
Der Gesetzentwurf geht laut Bundesverband Solarwirtschaft BSW-Solar auf die Initiative des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Stefan Mappus, zurück und greife eine Idee auf, die ursprünglich bereits in den 1990er Jahren u.a. von Carsten Körnig, dem jetzigen Geschäftsführer des BSW-Solar, und Prof. Rogall in Berlin entwickelt wurde, dort jedoch damals am Widerstand der Wohnungswirtschaft gescheitert ist.
Der BSW-Solar fordere seit über drei Jahren die Einführung eines gesetzlichen Mindeststandards von Bund und notfalls den Ländern und hat dazu u.a. umfangreiche juristische Expertisen erarbeitet. Deshalb begrüße der BSW-Solar den Gesetzesvorstoß aus Baden-Württemberg, mache jedoch darauf aufmerksam, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sei, wie stark die Solarthermie tatsächlich von dem Gesetz profitieren werde. Der BSW-Solar zeigt sich aber zuversichtlich, dass die Initiative aus Baden-Württemberg der Initiierung eines Regenerativen Wärmegesetzes auf Bundesebene Rückenwind verleihen werde.
Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg, BSW-Solar
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