Artikel vom 26.02.2007, Druckdatum 15.11.2024

Italien: Neues Solarfördergesetz verabschiedet

Die Konferenz der Staaten und Regionen in Italien hat nach Aussage des Europressedienstes (EuPD) das neue Solarfördergesetz „Conto Energia“ angenommen. Demnach ist das Nominalziel für die Förderung nochmals erhöht worden und liegt jetzt bei 3.000 Megawatt bis zum Jahr 2016. Auf Anfrage des EuPD teilte der italienische Fotovoltaikverband Gifi mit, dass das neue Gesetz Ende Februar offiziell veröffentlicht werden und damit in Kraft treten soll.

Bisher wurden nach Angaben des Netzregulators GSE 7,9 Megawattpeak (MWp) (anstelle der vorher deklarierten 6,1) installiert und angeschlossen. Die neue Regelung nimmt Abstand von der bisherigen Förderung nach Systemleistungen und sieht eine Mischvergütung aus Leistung und Systemtyp vor, so der Europressedienst.

Während im vorigen Dekret vor allem Systeme von 20 bis 50 Kilowattpeak (kWp) gefördert wurden, liegt der Fokus nun auf den Kleinanlagen von bis zu drei kWp. Damit wird ab nun vor allem der Endverbraucher angesprochen, dem im besten Fall (voll integriertes System) 0,49 Euro Förderung pro Kilowattstunde (kWh) zustehen. Doch auch die Integration von Systemen wird stärker gefördert. Voll integrierte Systeme über 20 kWp erhalten immerhin 0,44 Euro pro kWh. Freiflächenanlagen über 20 kWp werden mit 0,36 Euro am geringsten gefördert.

Doch auch diese bürokratische Ungereimtheit wird das neue Gesetz nicht mehr behindert, kommentiert der EuPD: Ab März kann die Förderung für Solaranlagen nicht mehr beantragt werden, ohne dass das Projekt fertig gestellt ist. Zudem sind die Unternehmen durch den Wegfall der jährlichen 85 MWp-Begrenzung und die Deckelung von 1200 MWp nicht mehr in Zugzwang, sich noch einen MW-Anteil sichern zu müssen. Die Investitionssicherheit wird zusätzlich verstärkt, indem Fotovoltaik Anlagen auch noch bis zu 14 Monaten nach Erreichung des Deckels angeschlossen werden können.

Die Einspeisetarife werden auf 20 Jahre garantiert. 2009 wird das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Umwelt die Tarife neu begutachten. Auch die bisher oftmalige Überschreitung von Stromanschlussfristen durch die Stromnetzbetreiber sollen zukünftig nicht mehr möglich sein. Hierzu verpflichtet Artikel 5 (2) des „Conto Energia“ die Elektrizitäts- und Gasbehörde (AEEG) zur Einführung exakter Regeln und Zeitabläufe für Stromanschlüsse, sowie die Festlegung möglicher Strafen im Falle der Nichtbefolgung.

Quelle: Europressedienst (EuPD)

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