Artikel vom 22.05.2013, Druckdatum 15.11.2024 | |
SolarWorld AG: Termin zur außerordentlichen Hauptversammlung steht fest Am 30. April 2013 hat die SolarWorld AG ihren vorläufigen Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2012 veröffentlicht. Der Jahresabschluss war „unter Änderungsvorbehalt und ungeprüft“ vorgelegt worden, weil der Restrukturierungsprozess der Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft noch nicht abgeschlossen ist. Weil ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten war, beruft der Vorstand am 11. Juli 2013 eine außerordentliche Hauptversammlung ein. Nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) weist der Jahresabschluss 2012 einen Verlust der SolarWorld AG in Höhe von 38,3 Millionen Euro auf, der nicht durch das Eigenkapital gedeckt ist. Gemäß § 92 Abs. 1 AktG beruft der Vorstand nunmehr eine außerordentliche Hauptversammlung ein, um dies der Hauptversammlung anzuzeigen. Darüber hinaus wird der Vorstand die außerordentliche Hauptversammlung über den Stand der Sanierung informieren. Die außerordentliche Hauptversammlung der SolarWorld AG findet am folgenden Termin statt: Donnerstag, 11. Juli 2013, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) im „World Conference Center Bonn (WCCB)“ / Plenarsaal Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn Die ordentliche Hauptversammlung 2013 der SolarWorld AG kann erst einberufen werden, sobald die Prüfung des Konzern-Jahresabschluss 2012 durch den Abschlussprüfer abgeschlossen ist, einen Bestätigungsvermerk erhalten hat und vom Aufsichtsrat der SolarWorld AG festgestellt wurde. Die SolarWorld AG will ihre Aktionärinnen und Aktionäre über weitere Termine rechtzeitig informieren, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung. Die Einladung und weitere Informationen zur außerordentlichen Hauptversammlung am 11. Juli 2013 stehen Aktionärinnen und Aktionären unter www.solarworld.de/aohv2013 zur Verfügung. Quelle: SolarWorld AG Alle Angaben ohne Gewähr |