Artikel vom 27.02.2013, Druckdatum 15.11.2024 | |
Fracking: „Herzschrittmacher-Technologien des fossilen Energiezeitalters“ Schleswig-Holsteins Energiewende- und Umweltminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Pläne von Bundesumweltminister Peter Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler für eine neue Fracking-Verordnung als unzureichend kritisiert. „Die Pläne der Bundesregierung zum Fracking reichen bei weitem nicht aus. Wir brauchen bundesweit ein klares gesetzliches Verbot dieser Risikotechnologie.“ Habeck betonte zudem: „Fracking und CCS sind nichts als Herzschrittmacher-Technologien des fossilen Energiezeitalters. Dieses Zeitalter wollen und müssen wir beenden, Wiederbelebungsversuche sind falsch.“ „Das Ganze ist weitgehend eine Nullnummer, wenn die Verordnung so kommt wie von Altmaier und Rösler geplant. Altmaier hat sich über den Tisch ziehen lassen“, sagte Habeck. „Zukunft hat nur der konsequente Ausbau der Erneuerbaren Energien.“ Die Pläne der Bundesregierung sehen Medienberichten zufolge ein generelles Verbot für Fracking in Wasserschutzgebieten und im Übrigen Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen der jeweiligen bergrechtlichen Betriebsplanzulassungsverfahren vor. Habeck erklärte weiter: „Solange wir noch kein bundesweites Frackingverbot haben, gilt: In Wasserschutzgebieten können wir schon jetzt Fracking ausschließen. Dafür brauchen wir Röslers und Altmaiers Vorschlag nicht. Dies in einer Bundesverordnung festzuschreiben ist daher ein nettes Signal. Mehr nicht. Das betrifft zum Beispiel nur 3,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Landesfläche.“ In Schleswig-Holstein gibt es 37 Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von mehr als 57.000 Hektar. Habeck erklärte weiter: „Was die Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung anbetrifft: Solange es kein generelles Frackingverbot gibt, brauchen wir die UVP als Zwischenschritt. Sie sollte selbstverständlich sein.“ Hintergrund zur Situation in Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein liegen derzeit keine Anträge zur Genehmigung von Fracking vor. Allerdings haben mehrere Firmen beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover und Clausthal-Zellerfeld bergrechtliche Aufsuchungserlaubnisse von Kohlenwasserstoffen in mehreren Gebieten Schleswig-Holsteins beantragt. Insgesamt sind es 16 Anträge. Diese Anträge zielen darauf ab, sich Rechte gegenüber Konkurrenten zu sichern und sich dafür ein Gebiet zu reservieren. Ein solches Recht gestattet aber keinerlei technischen Maßnahmen, wie seismische Messungen, Explorationsbohrungen oder Fracking. Diese müssen gesondert beantragt und genehmigt werden. Das Umweltministerium hat sich als Fachaufsichtsbehörde des LBEG die Anträge vorlegen lassen. Das Bergrecht sieht jedoch einen Rechtsanspruch auf eine Aufsuchungserlaubnis vor, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Es besteht kein Entscheidungsspielraum der Behörde. Eine Ablehnung darf insbesondere nur dann ausgesprochen werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen. „Wir hätten gern mehr Spielraum. Aber hier sind wir an Recht und Gesetz gebunden“, sagte Habeck. Stichwort Fracking: Fracking ist eine bergbauliche Methode, um Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten zu gewinnen. Dort befindet sich das Erdgas in gering bis sehr gering durchlässigen Gesteinen, liegt gelöst in Wasser oder gebunden an Feststoffen vor. Zu den typischen unkonventionellen Lagerstätten gehören Schiefergas, Kohleflözgas oder Gashydrat. Dieses Erdgas kann nur durch spezielle Maßnahmen gefördert werden. Beim Fracking wird Flüssigkeit (ein Gemisch aus Wasser und chemischen Substanzen) in das Gestein gepresst, um so künstliche Risse zu erzeugen. Quelle: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein |