Artikel vom 19.02.2013, Druckdatum 15.11.2024 | |
Allianz und Talesun schnüren Versicherungspaket für Photovoltaik-Anlagen Die chinesische Talesun und die Allianz Versicherungs-AG (München) haben exklusive Sammelverträge für Photovoltaik Anlagen zur Elektronik-, Ertragsausausfall-, Ertragsgarantie-, sowie Betreiberhaftpflichtversicherung geschlossen. Eigentümerinnen und Eigentümer können so ihre fabrikneuen Photovoltaik Anlagen in Deutschland mit einer Leistung von bis zu zehn kWp direkt über den Hersteller versichern. Auch größere Anlagen an deutschen Standorten lassen sich auf Anfrage versichern. Der Versicherungsschutz läuft zwei Jahre. Photovoltaik-Anlagen sind unterschiedlichen Gefahrenquellen ausgesetzt - von Feuer, Sturm oder Hagel bis hin zu eventuellen Schäden durch Konstruktions-, Bedienungs- oder Montagefehler. Die Wahl einer passenden Versicherungspolice ist entscheidend, um im Ernstfall einen Ertragsausfall zu erhalten. Der zwischen Talesun und der Allianz Versicherungs-AG geschlossene Sammelvertrag zur Elektronik-, Ertragsausfall- und Ertragsgarantieversicherung gewährt damit den Betreiberinnen und Betreibern von Talesun-Anlagen einen optimalen Versicherungsschutz, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung. Der Versicherungsschutz gilt Unternehmensangaben zufolge zwei Jahre für fabrikneue Dach- und Fassadenanlagen mit bis zu zehn Kilowatt Leistung, die mit Talesun-Modulen erstellt werden. Um den zunehmenden Eigenbedarfsszenarien Rechnung zu tragen, integrierten beide Unternehmen auch Speicherlösungen in den Versicherungsschutz. Talesun übernimmt für die Elektronikversicherung denVersicherungsbeitrag für das erste Jahr. Der Versicherungsschutz endet nach Ablauf der zwei Jahre automatisch und kann auf Wunsch verlängert werden. Eine separate Betreiberhaftpflichtversicherung flankiert das Ganze - aus guten Gründen, wie Frank Baumgärtner, Inhaber und Generalvertreter der Allianz Fachagentur Firmen ausführt: „Wer auf eigenen oder fremden Dächern eine Photovoltaik Anlage betreibt und Strom in das allgemeine Netz einspeist, sollte sich über eine Betreiberhaftpflichtversicherung gegenüber Ansprüchen Dritter absichern. Aufgrund steuerlicher Aspekte werden alle Betreiberinnen und Betreiber einer Photovoltaik Anlage als Gewerbetreibende eingestuft. Deswegen greift im Schadensfall die private Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung in der Regel nicht.“ Quelle: Talesun Solar Germany GmbH |