Artikel vom 08.02.2013, Druckdatum 15.11.2024

Steueränderungen für private Photovoltaik-Anlagen

Das baden-württembergische Ministerium für Finanzen und Wirtschaft informiert die Bürgerinnen und Bürger über Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaik Anlagen auf Privatgebäuden. Mittlerweile ist dafür keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig. Denn die Bürgerinnen und Bürger verwalten hier allein eigenes Vermögen. Nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden.

„Immer mehr Bürgerinnen und Bürger erzeugen Strom über Photovoltaik Anlagen. Sie leisten so ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende. Dabei sind auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Darüber wollen wir die Bürger informieren“, sagte der baden-württembergische Minister für Finanzen und Wirtschaft, Dr. Nils Schmid, am 8. Februar 2013.

Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
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