Artikel vom 08.02.2013, Druckdatum 15.11.2024 | |
Umrüstung von Photovoltaik-Anlagen schützt Versorgungssicherheit „Helfen Sie den Netzbetreibern bei der Sicherung der Netzstabilität, indem Sie ihnen die nötigen Informationen für die Umrüstung Ihrer Anlage rückmelden“, so Baden-Württembergs Franz Untersteller. Mit etwa 250.000 Anlagen ist Baden-Württemberg neben Bayern die Photovoltaik Hochburg in Deutschland. Rund 100.000 Anlagen haben eine Leistung von mehr als 10 kW und fallen somit unter die sogenannte Systemstabilitätsverordnung des Bundes von 2012. Diese Verordnung regelt die Pflicht zur technischen Optimierung der Anlagen, was für die Sicherung der Netzstabilität von größter Bedeutung ist. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller fordert jetzt alle Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 10 KWp eindringlich auf, die Netzbetreiber bei der Umsetzung der Verordnung zu unterstützen: „Die meisten Anlagenbetreiber sind inzwischen angeschrieben worden und wurden gebeten, einige Fragen zu ihrer Anlage zu beantworten und dann einen Termin zur Umrüstung zu ermöglichen. Ich bitte herzlich, dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen! Um alles weitere kümmert sich der jeweilige Netzbetreiber – auch um die Kosten.“ Bei der Umrüstung handle es sich um geringfügige Nachjustierungen an den Wechselrichtern, erläuterte der Umweltminister, aber die Stromnetzbetreiber seien dafür auf Kooperation angewiesen. Bisher sei der Rücklauf der Fragebögen aber vollkommen unzureichend, sagte Untersteller. Nur etwa jeder zweite Bogen werde auf das erste Anschreiben fristgerecht an die Netzbetreiber zurückgeschickt. Untersteller wies darauf hin, dass Anlagenbetreiberinnen und -betreiber bei mangelnder Kooperationsbereitschaft den Vergütungsanspruch für den erzeugten Strom bis zur Übermittlung der abgefragten Anlagendaten verlieren (§66 Abs.1 Nr. 14 EEG): „Also, füllen Sie die Ihnen zugesandten Fragebögen zügig aus und nehmen Sie bei Unklarheiten die von Ihrem Stromnetzbetreiber angebotene Hilfe in Anspruch.“ „Netzstabilität“, so der Umwelt- und Energieminister, „ist die Voraussetzung für die Versorgungssicherheit in Deutschland und in Europa. Wir haben erfreulicherweise einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien, als wir es uns alle vorstellen konnten. Aber das erfordert eben auch die Bereitschaft, nachzusteuern und mitzuarbeiten.“ Ergänzende Informationen: Durch den beschlossenen Atomausstieg und den damit verbundenen Umbau des Energiesystems hat insbesondere die Bedeutung von kleineren und größeren Photovoltaik Anlagen für die Stromversorgung in Deutschland zugenommen. Gleichzeitig tragen diese Anlagen damit aber auch eine zunehmende Bedeutung für die Stabilität des Stromnetzes. Ein stabiles Netz setzt das Gleichgewicht zwischen Erzeugung (Einspeisung) und abgegebener Leistung (Nachfrage) voraus. Da viele, insbesondere ältere, Anlagen bei Erreichen einer Netzfrequenz von 50,2 Hz schlagartig abschalten und damit das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Nachfrage stören, müssen sie im Interesse der Versorgungssicherheit umgerüstet werden. Der Bundesgesetzgeber hat das mit der so genannten Systemstabilitätsverordnung vorgeschrieben, die im Juli 2012 in Kraft getreten ist. Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |