Artikel vom 08.01.2013, Druckdatum 15.11.2024 | |
Bundesregierung rudert bei Atommüll-Endlagerung im Ausland zurück Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat die Ankündigung von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) begrüßt, den Vorrang der Endlagerung hochradioaktiven Atommülls im Inland in der geplanten 14. Atomgesetznovelle „definitiv“ festzuschreiben. Die Umweltorganisation hatte dies im Dezember in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf und Ende vergangener Woche auch öffentlich gefordert, nachdem die ursprüngliche Fassung der Novelle die Option für den Export und die Endlagerung des Atommülls im Ausland geöffnet hätte. „Wir sind erleichtert, dass die Bundesregierung nun offenbar doch vor diesem Tabubruch zurückschreckt und schnell auf die öffentliche Kritik reagieren will. Um weiteren Irritationen vorzubeugen, muss die Bundesregierung jedoch noch vor der Landtagswahl in Niedersachsen eine Gesetzesformulierung vorlegen, die alle Zweifel ausräumt“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann. Dies werde auch die Chancen für einen Konsens über ein Endlagersuchgesetz erhöhen, das eine neue, wissenschaftlich fundierte Endlagersuche in ganz Deutschland zum Ziel hat. Voraussetzung sei allerdings auch, dass jeder weitere Versuch unterbleibe, den politisch diskreditierten und nach Überzeugung der DUH ungeeigneten Salzstock Gorleben im Rahmen der neuen Endlagersuche zu bevorzugen. Noch am vergangenen Freitag hatten der Sprecher des Umweltministeriums und Regierungssprecher Steffen Seibert vor der Bundespressekonferenz ebenso vehement wie fälschlich behauptet, das geltende Atomgesetz verpflichte von jeher zweifelsfrei zur ausschließlichen Endlagerung hochradioaktiven Atommülls im Inland. Deshalb sei eine Klarstellung überflüssig. Altmaier selbst hatte wörtlich erklärt, die Kritik am Gesetzentwurf sei „der größte Unsinn, den ich jemals gehört habe“. Am gestrigen Montag dann die Kehrtwende: Im Lichte der Stellungnahme im Rahmen der am vergangenen Freitag abgeschlossenen Verbände-Anhörung werde die Novelle überarbeitet. Ursprünglich hatte die Bundesregierung die EU-Richtlinie (2011/70/EURATOM), die die Endlagerung im Ausland als Ausnahme zulässt, jedoch keinen Mitgliedstaat dazu zwingt, zum Anlass genommen, die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im Ausland faktisch als gleichberechtigte Alternative zur Endlagerung im Inland zuzulassen. Darauf hatte die DUH in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (www.duh.de/uploads/media/DUH_Stgn_14_AendG_AtG_01.pdf) detailliert hingewiesen und die Bundesregierung aufgefordert, den klaren Vorrang für die Inlandsendlagerung gesetzlich festzuschreiben. Das soll nun geschehen. Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) |