Artikel vom 18.12.2012, Druckdatum 15.11.2024 | |
Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen beginnt Viele Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik Anlagen erhalten in diesen Tagen Post von ihrem Netzbetreiber. Denn über 300.000 Photovoltaik Anlagen werden in den nächsten zwei Jahren nachgerüstet. Die Umstellung wird nötig, da seit 2005 vorgeschrieben war, dass Photovoltaik Anlagen sich bei bestimmten Frequenzen automatisch abschalten. Sollte dieses zeitgleich über viele Anlagen in Deutschland geschehen, könnte es zu Ausfällen im Stromnetz kommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es durch ältere Photovoltaik Anlagen zu Ausfällen im Stromnetz kommt, ist laut BSW-Solar sehr gering, aber um ein hohes Maß an Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten zu können, sind solche Vorsorge-Maßnahmen erforderlich. Neue Anlagen, deren Wechselrichter ab April 2011 produziert wurden, sind nicht betroffen, denn sie entsprechen schon der neuen Regelung, so der BSW-Solar. „Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung, wie sie häufig auf Einfamilienhäusern installiert sind, müssen nicht nachrüsten. Für die Anlagenbetreiber ist die Umstellung kostenlos. Sie sind jedoch zur Mitarbeit verpflichtet“, erklärt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), das Verfahren. Anlagen-Betreiberinnen und -Betreiber haben die Wahl: Für die Nachrüstung kann ihr Wunsch-Handwerker beauftragt werden. Eventuell anfallende Mehrkosten tragen die Anlagen-Betreiberinnen und -Betreiber. Die Netzbetreiber organisieren die Nachrüstung. Dafür benötigen sie detaillierte Angaben zur Solarstrom Anlage die sie bei den Betreiberinnen und Betreibern abfragen. „Einige Netzbetreiber klagen darüber, dass die Fragebögen nicht richtig ausgefüllt werden. Auf unserer Internetseite finden Anlagenbetreiber eine laienverständliche Ausfüllanleitung, die dabei hilft, die benötigten Angaben einzutragen. Bei Fragen helfen gerne auch die Installateure vor Ort weiter“, sagt Mayer. Betreiberinnen und Betreiber von betroffenen Anlagen müssen nicht selbst aktiv werden. Sie erhalten von ihrem Netzbetreiber ein Schreiben mit einem Fragebogen, den sie ausgefüllt innerhalb von vier Wochen zurücksenden müssen. Versäumen die Anlagenbetreiber die Beantwortung, sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Einspeisevergütung bis zur erfolgten Nachrüstung einzustellen. Die Verbände raten deshalb dazu, den Fragebogen umgehend auszufüllen und zurückzusenden. Antworten auf häufig gestellte Fragen, den Fragebogen der Netzbetreiber und eine Ausfüllhilfe finden Sie hier: www.solarwirtschaft.de/betreiber Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. |