Artikel vom 07.09.2012, Druckdatum 15.11.2024 | |
Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes: Mogelpackung der Bundesregierung Die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle zum Umweltrechtsbehelfsgesetz wird vom Umweltausschuss des Bundesrates mehrheitlich abgelehnt. „Es ist schon mehr als erstaunlich, dass Bundesumweltminister Peter Altmaier in seinem im August vorgestellten 10-Punkte-Programm die Themen Bürgerbeteiligung, Transparenz und Akzeptanz noch als Schwerpunkte seiner Arbeit angekündigt hat, bei der ersten Gelegenheit aber die Rechtsschutzmöglichkeiten von Umweltverbänden und privaten Klägern im Umweltbereich deutlich einschränken möchte“, so Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller. Nach den von der Bundesregierung geplanten Änderungen hätte das „Rechtsbehelfsgesetz“ seinen Namen nicht mehr verdient. „Baden-Württemberg wird dieser Mogelpackung daher nicht zustimmen“, sagte Untersteller. Besonders irritierend sei, dass die Bundesregierung die vorgesehene Beschränkung der Klagerechte damit begründet, diese könnten andernfalls zur Verfahrensverzögerung instrumentalisiert werden. Gerade Verbandsklagen seien in den letzten Jahren überdurchschnittlich erfolgreich gewesen. Wenn Vorschriften zum Schutz der Umwelt aber missachtet oder falsch angewandt würden, müssten diese Verstöße auch geahndet werden können. „Wie die Bundesregierung aber zum Beispiel beim Ausbau von Übertragungsnetzen Akzeptanz schaffen möchte, wenn bei Verstößen gegen Umweltvorschiften Klagerecht eingeschränkt würde, ist mir ein Rätsel“, sagte Franz Untersteller. Besonders kritisch sieht der Umweltminister das Vorhaben auch das Klagerecht Einzelner einzuschränken. „Damit entlarvt sich die Bundesregierung und zeigt, um was es ihr wirklich geht: Alle, denen der Schutz unserer Umwelt wichtig ist, sollen gleich schlecht behandelt werden!“ Baden-Württemberg werde diesem Ansinnen daher entgegen treten, kündigte der Umweltminister an. Auf Initiative von Baden-Württemberg und anderen Ländern hat der Umweltausschuss des Bundesrates mehrheitlich einen Antrag beschlossen, mit dem die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle vom Umweltrechtsbehelfsgesetz abgelehnt und die damit geplante Beschränkung der Klagemöglichkeiten rückgängig gemacht wird. Untersteller hat klargestellt, dass Baden-Württemberg sich im Bundesrat gegen die von der Bundesregierung beabsichtigte Verkürzung des Rechtsschutzes im Umweltbereich einsetzen werde. Ergänzende Informationen: Der eigentliche Anlass der geplanten Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH). Mit seinem Urteil vom 12. Mai 2011 in der Sache „Trianel“ hatte der EUGH die Rechte von anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden in Deutschland erheblich gestärkt. Umweltverbände können seither bei besonders umweltrelevanten (UVP-pflichtigen) Vorhaben die Verletzung aller Umweltvorschriften rügen, sich also zum „Anwalt“ aller Umweltinteressen machen. Die Umweltverbände sind damit nicht mehr auf die Geltendmachung von Grundrechtsverstößen beschränkt, die auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu einer Klage berechtigen würden (sogenannte „subjektive Rechte“). Bedeutung erlangt dies deswegen, weil Umweltverbände nun auch die Beachtung eines vorsorgenden Umweltschutzes, beispielsweise im Bereich der Luftreinhaltung und des Artenschutzes, einfordern können. Soweit der Gesetzentwurf der Umsetzung dieser Anliegen dient, ist er auch aus baden-württembergischer Sicht uneingeschränkt zu begrüßen. Die Bundesregierung reduziert jedoch gleichzeitig an anderer Stelle die Klagerechte von Umweltverbänden und begrenzt auch die Rechtsschutzmöglichkeiten privater Kläger. Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |