Artikel vom 01.08.2012, Druckdatum 15.11.2024 | |
SOLARWATT AG: Wichtiger Meilenstein in Sanierung erreicht Die SOLARWATT AG hat beim Amtsgericht Dresden fristgerecht am 31. Juli 2012 den von den Sanierungsexperten der Salans LLP vorbereiteten Restrukturierungsplan eingereicht. Das Amtsgericht Dresden hat daraufhin antragsgemäß heute das Verfahren eröffnet, die Eigenverwaltung angeordnet und Herrn Rainer M. Bähr zum Sachwalter bestellt. Wird die Sanierung wie geplant umgesetzt, werden knapp 100 Arbeitsplätze abgebaut. Der Unternehmer Stefan Quandt beabsichtigt, die Sanierung des Unternehmens im Rahmen des Sanierungskonzepts zu unterstützen. Damit habe man einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Sanierung des Unternehmens erreicht und gleichzeitig die Weichen für die Zukunft des Unternehmens gestellt, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Im nächsten Schritt werde der Plan nach Prüfung durch das Gericht veröffentlicht und der Gläubigerversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Das Amtsgericht Dresden hat demnach für den 11. September 2012 einen Erörterungs- und Abstimmungstermin festgelegt, in dem über den Plan und somit über die Restrukturierung der Solarwatt AG abgestimmt wird. Wird der Plan durch die Gläubigerversammlung angenommen, bedarf der Plan noch der Bestätigung des Amtsgerichts. Sachwalter Rainer M. Bähr erläutert: „Sobald diese Bestätigung rechtskräftig ist, beschließt das Amtsgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens – und die Solarwatt AG agiert als vollständig durchsaniertes Unternehmen wieder regulär im Markt.“ Der Gesamtabsatz – insbesondere der Absatz im Systembereich – hat sich bei Solarwatt eigenen Angaben zufolge im ersten Halbjahr 2012 gut entwickelt: Trotz schwieriger Marktbedingungen lag der Gesamtabsatz zwischen Januar und Juni 2012 um 22 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Im Zielsegment der privaten und gewerblichen Kunden hat sich der Absatz von Systemen per Ende Juni im Vergleich mit dem Vorjahr sogar mehr als verdoppelt – dies ist ein weitere Bestätigung für die strategische Ausrichtung der Solarwatt als Premium-System-Anbieter. Detlef Neuhaus, Vorstandsvorsitzender der Solarwatt AG, kommentiert die Entwicklung: „Vor allem im wachsenden Markt für Systemlösungen nehmen wir eine Führungsrolle ein. Das wurde uns im Juni auch auf der für Solarwatt erfolgreich verlaufenen, international führenden Branchenmesse Intersolar in München bestätigt: Hier konnte Solarwatt leistungsfähige Systemlösungen zur Eigenversorgung von Haushalten präsentieren, die modernste Photovoltaik und Speichertechnologie kombinieren und die vom Kunden aus hochwertigen Komponenten ebenso unkompliziert wie individuell zusammengestellt werden können. Es freut uns besonders, dass uns auch nach Einleitung des Schutzschirmverfahrens alle Kunden treu geblieben sind und wir darüber hinaus noch neue Kunden von den Solarwatt-Lösungen überzeugen konnten. Wenn wir die Sanierung jetzt wie geplant umsetzen können, steht unser Unternehmen auf einem soliden Fundament, auf dem wir den Systembereich weiter ausbauen können.“ Der Unternehmer Stefan Quandt beabsichtigt, die Sanierung des Unternehmens im Rahmen des Sanierungskonzepts zu unterstützen, sollte der Restrukturierungsplan vom Amtsgericht rechtskräftig bestätigt werden. Technisch soll das zuvor auf null herabgesetzte Grundkapital durch eine Kapitalerhöhung um insgesamt 5 Millionen Euro erhöht werden, die Stefan Quandt zu 94 Prozent und die ACTON 1. Beteiligungs GmbH zu 6 Prozent zeichnen. Darüber hinaus will Stefan Quandt dem Unternehmen weitere 5 Millionen Euro als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung stellen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Insbesondere soll das neue Kapital für den Ausbau des zukunftsträchtigen Systembereichs verwendet werden. Als Folge der beschleunigten Fokussierung auf den Systembereich habe der Vorstand in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat und dem Aufsichtsrat die im Rahmen des Restrukturierungsplans notwendigen Sanierungs- und Personalmaßnahmen beschlossen, die mit Schwerpunkt den Produktionsbereich für Solarmodule betreffen werden. Die Anzahl der Produktions- und Fertigungslinien soll hier reduziert und die Auslastung optimiert werden. Mit dem vom Vorstand gemeinsam mit dem Betriebsrat erarbeiteten Plan sei es gelungen, 337 der 435 Arbeitsplätze zu erhalten. Bis zum 10. August 2012 sollen nun zwischen den Betriebsparteien Verhandlungen über den Sozialplan und die Beauftragung einer Transfergesellschaft geführt werden. Die Transfergesellschaft soll die von den Personalmaßnahmen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifizieren und bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützen. Die Personalmaßnahmen sollen so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Detlef Neuhaus sagte: „Wir danken allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und ihre Treue vor allem auch in den herausfordernden Wochen seit Einleitung des Schutzschirmverfahrens. Gemeinsam mit dem Betriebsrat mussten wir schwierige Entscheidungen treffen, die nach unserer gemeinsamen Auffassung jedoch angesichts des momentanen Marktumfelds unvermeidbar sind, wenn wir als Solarwatt AG weiter am Markt bestehen wollen. Mit der Beauftragung einer Transfergesellschaft können wir den betroffenen Mitarbeitern eine sozialverträgliche Lösung anbieten.“ Das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung gem. § 270b InsO gilt als das sanierungsfreundlichste Verfahren, das das deutsche Recht vorsieht. Laut dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn liegt die durchschnittliche Befriedigungsquote in einem Regelinsolvenzverfahren bei rund 3,6 Prozent. Die Mindestbefriedigungsquote der nichtnachrangigen, unbesicherten Gläubigeransprüche soll dem von der Solarwatt AG vorgelegten Insolvenzplan zufolge 16,0 Prozent betragen. Zu dieser Gläubigergruppe gehören auch die Anleihegläubiger. Die Zahlung der Mindestquote soll dabei bereits vier Wochen nach rechtskräftiger Bestätigung des Plans, also noch in diesem Jahr, erfolgen. Zum Vergleich wird die Quote in einem Regelinsolvenzverfahren i.d.R. erst nach mehreren Jahren ausgezahlt. Im Februar 2015 könnte aus der dann möglichen Auflösung von Rückstellungen eine zweite Zahlung in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro – verteilt auf alle anspruchsberechtigten nicht-nachrangigen Insolvenzgläubiger – erfolgen, falls die in Rede stehenden Rückstellungen per 31. Dezember 2014 aufgelöst werden können. Das Amtsgericht hat alle Gläubiger aufgefordert, Ihre Forderungen bis spätestens 3. September 2012 beim Sachwalter Rainer M. Bähr schriftlich zweifach anzumelden. Detlef Neuhaus hob die wichtige Rolle der Gläubiger für die Sanierung hervor: „Wir sind davon überzeugt, gemeinsam mit allen Parteien einen Restrukturierungsplan entwickelt zu haben, der im Sinne aller Stakeholder der Solarwatt AG ein faires Angebot darstellt. Nun liegt es an den Gläubigern, sich hinter den Plan zu stellen und damit den Fortbestand des Unternehmens und der überwiegenden Zahl seiner Arbeitsplätze zu sichern. Mit der Unterstützung unserer Gläubiger können wir diese schwierige Unternehmensphase hinter uns lassen und uns wieder auf das konzentrieren, was wir am besten können: hochqualitative, innovative und zuverlässige Photovoltaik Lösungen.“ Quelle: SOLARWATT AG Alle Angaben ohne Gewähr |