Artikel vom 13.07.2012, Druckdatum 15.11.2024 | |
centrotherm photovoltaics AG: Gericht gibt Antrag statt Das Amtsgericht Ulm hat dem Antrag der centrotherm photovoltaics AG (Blaubeuren) auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung (gemäß ESUG bzw. § 270b InsO.) statt gegeben. Damit werde die reibungslose Fortführung des Geschäftsbetriebs im Schutzschirmverfahren erleichtert, so das Unternehmen in seiner Pressemitteilung. Lieferanten hätten nun die Sicherheit, dass ab sofort erbrachte Lieferungen und Leistungen bezahlt werden. Auch für die rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ändere sich derzeit nichts, so das Unternehmen. „Die Entscheidung des Gerichts ist der erste Schritt auf dem Weg in die Zukunft von centrotherm. Wir arbeiten nun mit Volldampf an den nächsten Schritten“, so der für die Eigenverwaltung zuständige centrotherm-Vorstand und Sanierungsexperte Tobias Hoefer. Als vorläufigen Sachwalter für die centrotherm photovoltaics AG, der im Interesse der Gläubigerinnen und Gläubiger die Einhaltung des Sanierungsplans und das Schutzschirmverfahren überwacht, bestellte das Gericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei anchor Rechtsanwälte, Standort Ulm. Prof. Dr. Hörmann ist Experte auf dem Gebiet des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts sowie als Mediator und Insolvenzverwalter renommiert. „Der erste Eindruck ist sehr positiv, das Schutzschirmverfahren ist im Unternehmen gut vorbereitet worden. Wir werden in gemeinsamer Anstrengung alles unternehmen, um die aussichtsreiche Sanierung zu einem guten Abschluss zu bringen“, so Prof. Dr. Martin Hörmann. Das erst durch das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) geschaffene Instrument des Schutzschirmverfahrens ermöglicht es, Unternehmen auf Basis eines abgestimmten Sanierungs- und Zukunftskonzepts in Eigenverwaltung zu restrukturieren. Allerdings dürfen Verbindlichkeiten, die vor der Antragstellung begründet wurden, laut Gesetz während des Schutzschirmverfahrens nicht beglichen werden. Sie sollen jedoch im Rahmen des mit den Gläubigern abgestimmten Sanierungskonzepts bestmöglich befriedigt werden. Auf dieser Basis kann der Geschäftsbetrieb bei der centrotherm photovoltaics AG und den übrigen Gesellschaften der Gruppe derzeit unverändert weiterlaufen. „Wir sind weiter aktiv im Markt. Unsere Kunden erhalten wie gewohnt Engineering sowie Dienstleistungen, Technologie und Produkte in erstklassiger Qualität von centrotherm“, betont Vorstandssprecher Robert M. Hartung. „Ihre Aufträge werden planmäßig abgearbeitet.“ Auch für die rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der centrotherm Gruppe (davon rund 500 Arbeitnehmer/innen in Gesellschaften im Schutzschirmverfahren) ändert sich derzeit nichts. „Alle Arbeitsverhältnisse bestehen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten unverändert weiter“, sagte Hartung gestern bei einer Mitarbeiterversammlung. Mit Unterstützung einer renommierten deutschen Unternehmensberatung wird derzeit bereits an einem Sanierungs- und Zukunftskonzept gearbeitet. „Wir werden uns dabei auf unsere technologischen Stärken und Kerngeschäftsfelder konzentrieren. In diese Kompetenzen müssen und werden wir auch weiter investieren, um unseren Wettbewerbsvorsprung zu halten. Unsere Vision ist es, Technologie- und Effizienzmotor der globalen Energiewende zu sein. Das ist unser Potenzial für die Zukunft. Meine Kollegen und ich sind deshalb überzeugt, dass wir eine gute Chance haben, die Sanierung erfolgreich abzuschließen“, betonte Robert M. Hartung bei der Mitarbeiterversammlung. Quelle: centrotherm photovoltaics AG |