Artikel vom 28.06.2012, Druckdatum 15.11.2024

Bund und Länder einig bei Photovoltaik-Förderung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Abend des 27. Juni mitgeteilt, dass er im Streit um die Förderung von Solarstrom einen Kompromiss erzielt hat. Danach bleibt die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaik Anlagen zum Stichtag 1. April 2012 bestehen. Änderungen gibt es allerdings bei der Einteilung der Leistungsklassen: eine eigene Förderklasse für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhält künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde und damit höhere Zuschüsse als vom Bundestag ursprünglich festgelegt.

Neu ins Gesetz aufgenommen werden soll eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung, ab der es keine Förderung für neue Anlagen mehr gibt, weil das Gesamtausbauziel erreicht ist. Bis dahin bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt ohne Absenkung erhalten. Der Bundestag wollte den Zubaukorridor noch schrittweise reduzieren.

Nur geringfügige Änderungen sieht der Bundesrat-Kompromiss bei Solarstromparks vor: Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4 Kilometern. Die Begrenzung auf 10 Megawatt bleibt dagegen erhalten.

In einer Protokollerklärung - die allerdings nicht formeller Bestandteil des Vermittlungsvorschlags ist - sichert die Bundesregierung zu, ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank zu initiieren. Spätestens ab 1. Januar 2013 unterstützt sie dieses Programm mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro. Außerdem kündigt sie an, die Mittel zur Erforschung regenerativer Energieversorgungssysteme, anwendungsnaher Photovoltaik Systemlösungen und Produktionstechnologien substanziell zu erhöhen.

Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Voraussichtlich werden sich beide Häuser bereits in dieser Woche mit dem Gesetz beschäftigen.

Im Streit um die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen hat der Vermittlungsausschuss auch in seiner Sitzung vom 27. Juni 2012 keinen Durchbruch erzielen können. Der Ausschuss vertagte daher seine Beratungen erneut.  

Bundesratspräsident Horst Seehofer hat für Freitag, 29. Juni 2012, eine Sondersitzung einberufen. Derzeit ist geplant, dass die Länderkammer ab 11 Uhr u.a. auch über die Kürzung der Solarstromförderung berät.

Quelle: Bundesrat
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