Artikel vom 21.03.2012, Druckdatum 15.11.2024 | |
„Note 6“ für geplante Photovoltaik-Gesetzesnovelle „Note 6“ und „in der Praxis nicht umsetzbar“ - so lautet eine Auswahl der Urteile der Experten in der heutigen Anhörung im Umweltausschuss zur geplanten Photovoltaik Gesetzesnovelle, berichtet der energiepolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Josef Fell. Heftige Kritik soll es an dem so genannten Marktintegrationsmodell gegeben haben. „Nicht nur den Sachverständigen, sondern auch vielen in den schwarz-gelben Reihen wird wohl mittlerweile klar, dass der Gesetzentwurf von den Ministern Röttgen und Rösler voller Ideologie und handwerklicher Mängel steckt“, kommentiert Hans-Josef Fell die heutige Anhörung im Umweltausschuss zur laufenden Photovoltaik Gesetzesnovelle. Heftige Kritik habe es an dem sogenannten Marktintegrationsmodell gegeben, berichtet Fell weiter. Ein Teil des Solarstroms soll künftig nicht mehr vergütet werden. Selbst die Vertreterin des Energieversorgerverbandes BDEW habe kein gutes Haar daran gelassen. Der Verband und seine Mitglieder sehen einen absehbar hohen bürokratischen Aufwand, der sich in hohen Kosten für die Energieversorger niederschlägt, berichtet Fell weiter. Kleinere Netzbetreiber könnten diesen Aufwand gar nicht leisten. Auch die anderen Experten sähen bei diesem neuen Modell zusätzliche Kosten, auch auf der Seite der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber, die mit hohem Aufwand das machen sollen, was sie sowieso tun wollen, nämlich den Solarstrom vor allem selbst verbrauchen. Laut Karl-Heinz Remmers von der Solarpraxis ist die Novelle ein K.O.-Kriterium für den Investitionswillen von Banken. Da die Bundesregierung mit der weiterhin vorgesehene Verordnungsermächtigung jederzeit weitere Vergütungsabsenkungen bestimmen kann, seien fremdfinanzierte Projekte ohne vollständige Kapitalsicherung nicht mehr denkbar. Die Frist für Dachanlagen wurde als mittlerweile ausreichend betrachtet, für die Fristen für Freiflächenanlagen seien hingegen weitere Anpassungen erforderlich, so Fell weiter. Einig seien sich die Experten wiederum gewesen, dass eine willkürliche Kappung der Dachanlagen bei 10 Megawatt keinen Sinn ergibt. Die Vertreterin des BDEW, Frau Hille, habe in diesem Zusammenhang sogar die netzstabilisierende Wirkung großer Solarstromanlagen betont, berichtet Fell. „Ihr Vorschlag aber, dass Solaranlagenbesitzer künftig an vier Monaten im Jahr ihren Solarstrom verschenken sollten, zeigte die Gesinnung der alten Energiewirtschaft auf. Hier stellt sich die Frage, was die Kohle- und Atomkonzerne sagen würden, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihnen an vier Monaten im Jahr nichts mehr für deren Stromlieferung zahlen würden“, kontert Fell den eigentümlichen Vorschlag. Quelle: Hans-Josef Fell MdB, Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen |