Artikel vom 23.12.2005, Druckdatum 15.11.2024

Neue Transparenz für Stromkunden

Die am 15. Dezember 2005 in Kraft getretene Stromkennzeichnung ist ein weiterer Schritt in Richtung Mündigkeit der Stromkundinnen und Stromkunden. Das für Deutschland neue Instrument, das auf einer Regelung des im Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) basiert, bringt mehr Information...

... und damit mehr Wahlfreiheit für den einzelnen Verbraucher. Ab sofort müssen die Stromversorger in Deutschland darüber informieren, aus welchen Quellen sie den vom Kunden verbrauchten Strom beziehen. Darüber hinaus ist mindestens der Ausstoß des wichtigsten Treibhausgases Kohlendioxid sowie der Anfall radioaktiver Abfälle anzugeben. 

Auf seiner Stromabrechnung kann der Kunde zukünftig sehen, von welchen Energieträgern – Öl, Kohle, Gas oder Sonne Wind, Wasser – der gelieferte Strom stammt, und sich entsprechend seiner persönlichen Präferenzen für den ihm am attraktivsten erscheinenden Stromanbieter entscheiden. Damit ist die neue Stromkennzeichnungsverordnung vor allem ein Instrument zu mehr Transparenz und somit zu mehr Entscheidungsfähigkeit des Stromabnehmers. 

Entscheiden sich nämlich immer mehr Stromabnehmer für Versorger, die ausschließlich oder überwiegend Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, könnten die Anbieter, die hauptsächlich Strom aus fossilen Brennstoffen zur Verfügung stellen, in Zugzwang kommen, um mittelfristig nicht an Kundenattraktivität – und damit Marktanteilen – zu verlieren. 

Allerdings warnt das Umweltbundesamt (UBA) davor, an dieses neue Instrument direkt nach der Einführung zu hohe Erwartungen zu stellen: Noch ist nicht eindeutig klar, wie die Bilanzierung der Stromherkunft erfolgt und wie die Kennzeichnung dargestellt werden wird. Das UBA will deshalb vorerst den Markt beobachten und gegebenenfalls weitere Verbesserungsvorschläge vorlegen. Wer schon heute verlässlich grünen Strom kaufen will, dem empfiehlt das Umweltbundesamt, sich an die Öko-Strom-Kennzeichnung zu halten.

Quelle: Umweltbundesamt 

Autorin: Petra Forberger für www.solarportal24.de

 

 

 

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