Artikel vom 13.02.2012, Druckdatum 15.11.2024 | |
Q-Cells: Gläubigerversammlung soll Stundung zustimmen Die Q-Cells International Finance B.V. (Rotterdam, Niederlande) lädt die Inhaber der Wandelanleihe 2012 (gesamter Nominalwert von 492.500.000 Euro, fällig am 28. Februar 2012) zu einer Gläubigerversammlung am 27. Februar 2012 in Frankfurt am Main ein. Gegenstand der Versammlung soll die Beschlussfassung über die Verschiebung des bisherigen Fälligkeitstermins (28. Februar 2012) der Wandelanleihe auf den 30. April 2012 und die entsprechende Änderung der Garantie, die die Q-Cells SE übernommen hat, sein, heißt es in einer Pressemitteilung. Diese Stundung könne der Gemeinsame Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Carlos Mack, der auf der Gläubigerversammlung am 25. Oktober 2011 durch Beschluss der Gläubiger bestellt wurde, bei mehrheitlicher Zustimmung der Anleiheinhaber vollziehen, heißt es in der Pressemitteilung der Q Cells SE weiter. Das Unternehmen könnte daraufhin im Wege einer weiteren Gläubigerversammlung bis Ende April 2012 die Zustimmung der Gläubiger zu einer umfassenden Restrukturierung aller ausstehenden Wandelschuldverschreibungen einholen, heißt es dort weiter. Sei auch die Zustimmung zu diesem Restrukturierungskonzept erfolgt, könne der Gemeinsame Vertreter mit Zustimmung der Gläubigerversammlung eine weitere Stundung bis zum 31. Dezember 2012 umsetzen. Dieser Zeitrahmen ermögliche dem Unternehmen die rechtssichere Umsetzung des vereinbarten Restrukturierungskonzeptes, heißt es in der Pressemitteilung. Die Einberufung zu dieser Gläubigerversammlung erfolgt Unternehmensangaben zufolge auf Basis der Beschlüsse aus der Gläubigerversammlung vom 25. Oktober 2011. Im Hinblick auf Klagen, die gegen diese Beschlüsse fristgerecht eingereicht worden waren, sei eine vergleichsweise Einigung erzielt worden. Dadurch sei der Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 23. Januar 2012 gegenstandslos geworden, erklärt das Unternehmen. Aufgrund der vergleichsweisen Einigung seien alle auf der ersten Gläubigerversammlung getroffenen Beschlüsse, wie die Bestellung des Gemeinsamen Vertreters, vollzogen worden. Verfristet erhobene Klagen würden auf dem Rechtsweg verfolgt. Q-Cells arbeitet Unternehmensangaben zufolge zielstrebig weiter an der Konkretisierung und Umsetzung der am 1. Februar 2012 vorgestellten, umfassenden Finanzrestrukturierung. Die Stundung der Wandelschuldverschreibung 2012 sei ein wichtiger Baustein auf diesem Weg. Im Zuge des weiteren Verfahrens würden voraussichtlich weitere Versammlungen mit den Inhaberinnen und Inhabern der 2012, 2014 und 2015 fälligen Wandelschuldverschreibungen stattfinden, kündigt das Unternehmen an. Zudem sei die Zustimmung der Aktionärinnen und Aktionäre zu dem beabsichtigten Kapitalschnitt auf einer Hauptversammlung erforderlich. Auf der Basis der laufenden Gespräche mit weiteren Gläubigern sei das Unternehmen zuversichtlich, die notwendigen Mehrheiten zur Umsetzung der Maßnahmen zu erhalten, heißt es in der Pressemitteilung abschließend. Quelle: Q-Cells SE Alle Angaben ohne Gewähr |