Artikel vom 15.07.2011, Druckdatum 15.11.2024

Kommunen können Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus wieder vollständig nutzen

Ab sofort können Kommunen in Baden-Württemberg wieder alle drei Programmteile des Landesförderprogramms Klimaschutz-Plus in Anspruch nehmen. Seit dem 5. Juli gibt es neue Fördergelder aus dem Kommunalen Beratungsprogramm. Finanziell unterstützt werden etwa Energiesparprojekte an Schulen und Kindergärten, die Gründung neuer regionaler Energieagenturen, die Teilnahme am European Energy Award und Energiediagnosen für kommunale Nichtwohngebäude. Antragsschluss ist der 30. November.

Die Fördervoraussetzungen und die Höhe der Förderung haben sich nicht geändert. Für das bereits im Mai gestartete Kommunale CO2-Minderungsprogramm hat das Umweltministerium die Antragsfrist bis zum 31. Oktober verlängert. Der Programmteil Modellprojekte steht unverändert zur Verfügung. Die Landesenergieagentur KEA in Karlsruhe nimmt die Anträge entgegen. 

Zu den geförderten Schulprojekten zählen Unterrichtseinheiten zum Standby-Verbrauch von elektrischen Geräten oder sogenannte Fifty-fifty-Projekte. Dies sind Projekte, bei denen ein Teil der durch Verhaltensänderungen bewirkten Energiekosteneinsparungen bei der Schule verbleibt.
Im bis Ende Oktober verlängerten Kommunalen CO2-Minderungsprogramm werden investive Maßnahmen an kommunalen Nichtwohngebäuden unterstützt. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der CO2-Minderung; besonders aktive Kommunen erhalten eine Bonusförderung. 

Für besonders innovative und mit Mehrkosten behaftete Vorhaben steht zudem nach wie vor der Programmteil „Modellprojekte“ zur Verfügung. Unterstützt wird der Einsatz innovativer Techniken, die die Energieeinsparung, rationelle Energienutzung und Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben. 

Die aktuellen Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de.

Quelle: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
                                                                 News_V2