Artikel vom 03.06.2011, Druckdatum 15.11.2024

Solar Millennium AG: Keinerlei Hinweise auf rechtliche Verfehlungen

Die Solar Millennium AG (Erlangen) hat keinerlei Hinweise darauf, dass das Unternehmen bei der Bestellung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Utz Claassen und in den 74 Tagen seiner Amtszeit rechtliche Verstöße begangen hat. „Wir haben alle rechtlichen Mittel in Bewegung gesetzt und kommen bislang zum Ergebnis, dass es keine Unregelmäßigkeiten gab“, sagte Dr. Christoph Wolff, der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens.

Wolff weiter: „Wir haben eine der besten Rechtsanwaltskanzleien der Welt – Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom – mandatiert, damit wir Fakten sprechen lassen. Wir wollen eine vorbehaltlose Aufklärung und es muss Schluss sein mit den ständigen Beschuldigungen. Wir gehen der Sache auf den Grund. Ein Zwischenstand zeigt: für keinen der Vorwürfe gibt es bisher einen Anhaltspunkt.“ 

Dr. Wolff ist seit Anfang 2011 Vorstandsvorsitzender. Er hatte mit Unterstützung seiner Vorstandskollegen und des Aufsichtsrats die Kanzlei Skadden beauftragt, die bereits bei der Hauptversammlung des Unternehmens am 18. Mai einen Zwischenstand vorgetragen hatte. Der Corporate Governance-Experte von Skadden Dr. Bernd Mayer sagte: „Unsere Untersuchungen konnten die in den Raum gestellten Rechtsverstöße bislang nicht bestätigen.“ Die Kanzlei ist seit mehreren Monaten mit der Untersuchung befasst und will im September den Abschlussbericht der informellen Sonderprüfung vorlegen. 

Vor diesem Hintergrund sei das Unternehmen überrascht, dass plötzlich ein älterer Zwischenbericht einer lokalen Rechtsanwaltskanzlei den Medien zugespielt und somit öffentlich gemacht wird, der bereits 2010 beauftragt wurde und nicht weitergeführt wurde, heißt es in einer Pressemitteilung der Solar Millennium AG. Es unterstellt dem Aufsichtsrat Verstöße gegen das Aktienrecht im Rahmen der Bestellung von Claassen.

„Es handelt sich dabei um einen Zwischenstand einer Beauftragung von 2010, die sich ausschließlich auf die Bewertung des Vertragswerks zwischen Aufsichtsrat und dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden bezieht. Diese Bewertungsbasis ist jedoch laut Auskunft unserer Rechtsberater nicht aussagefähig. Wir wollen vielmehr wissen, was damals wirklich passiert ist. Schließlich waren Person und Begleitumstände ungewöhnlich, und abseits des akuellen Rechtsstreits ist es unsere Pflicht, uns ein eigenes Bild von den damaligen Geschehnissen zu machen“, sagte Wolff.

Die zurzeit von Skadden durchgeführte Sonderprüfung beinhalte daher ausdrücklich auch den Auftrag an die Kanzlei Bissel aus dem Jahr 2010, die jetzt Gegenstand eines Presseberichts wurde. „Der von uns damit beauftragte renommierte Experte Prof. Dr. Alfred Dierlamm kommt zu einem ersten, vorläufigen Ergebnis, dem zu Folge der damalige Bissel-Zwischenbericht im Ergebnis fehl geht. Es werden darin ausschließlich die Vertragstexte, nicht aber der Kontext und die Umstände der Vertragsentstehung berücksichtigt. Es gibt keinerlei Hinweise auf Untreue“, sagte der Skadden-Partner Mayer.

Zwar habe die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Anfrage an das Unternehmen gestellt, allerdings werden derzeit lediglich Vorermittlungen durchgeführt. Das Unternehmen sei in engem Austausch mit den Behörden und habe alle entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt, heißt es in der Pressemitteilung weiter. 

Das abschließende Ergebnis der Begutachtung durch Prof. Dierlamm soll mit dem informellen Sondergutachten im September veröffentlicht werden. „Wir unterstützen ausdrücklich diese rigorose Untersuchung, weil wir überzeugt sind, dass wir nur durch transparenten und offenen Umgang die Attacken, Kampagnen und latenten Vorwürfe endgültig aus der Welt schaffen können“, sagte Helmut Pflaumer, Aufsichtsratsvorsitzender von Solar Millennium. 

Quelle: Solar Millennium AG 

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