Artikel vom 07.04.2011, Druckdatum 15.11.2024 | |
DEKRA warnt vor Photovoltaik-Pfusch DEKRA Sachverständige entdecken bei Prüfungen immer häufiger gravierende Mängel und Schäden an Photovoltaik Anlagen. Um die Sicherheit und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten, schlägt DEKRA eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch unabhängige Sachverständige vor. Photovoltaik-Anlagen sind für eine Betriebsdauer von über 20 Jahren ausgelegt und stellen besonders hohe Anforderungen an die Qualität von Teilen und Komponenten sowie Installation und Montage. „Die Erfahrungen aus den Prüfungen der Photovoltaik Anlagen haben gezeigt, dass häufig Material schon kurz nach der Montage korrodierte oder Kurzschlüsse ganze Anlagenteile lahm gelegt haben“, sagt Rainer Keßler, Photovoltaik Experte und Standortleiter von DEKRA Industrial in Saarbrücken. Häufige Fehler: Leitungsquerschnitte werden zu gering dimensioniert, Module zeigen Defekte durch Risse, die bei der Montage oder durch Verwerfungen der Gestelle im laufenden Betrieb entstanden sind. In einem Fall führten Fehler in der Ausführung der Konstruktion schon kurz nach der Inbetriebnahme zu einer kompletten Demontage der 500kWp-Aufdach Anlage aus Sicherheitsgründen, wie Keßler berichtet. Die Folgekosten treffen in solchen Fällen gerade kleine Bauherren und Betreiber besonders. DEKRA Industrial hat deshalb einen Standard für die umfassende Prüfung von Photovoltaik Anlagen erstellt, der alle wesentlichen Punkte bei einer Ab- oder auch Übernahme einer Photovoltaik Anlage betrachtet. Eine Sachverständigenabnahme erfordert bei Photovoltaik Anlagen spezielle Messgeräte sowie Know-how, unter anderem über DIN-Normen und VDE-Bestimmungen, Statik oder Korrosion von Metallen. Der DEKRA Standard umfasst im Wesentlichen diese Punkte: • Vergleich der gebauten Photovoltaik Anlage mit vertraglich vereinbarter Anlage • Elektrische Sicherheit • Thermografie der Module und der elektrischen Anlagen • Leistungsmessung (Wirkungsgrad) • Mechanischer Aufbau • Messung der Strings (UI-Kennlinie / STC-Hochrechnung) • Korrosionsschutz • Statik • Blitz- und Überspannungsschutz • Anschaltbedingungen Der Standard sollte bei Vertragsabschluss mit den Punkten, die einer späteren Prüfung unterzogen werden, vertraglich vereinbart werden, rät DEKRA. So kann der Errichter schon früh den Photovoltaik Sachverständigen bei Unklarheiten mit einbeziehen, um einen hohen Qualitätsstandard und Ertragssicherheit zu gewährleisten. Quelle: DEKRA Industrial GmbH |