Artikel vom 31.03.2011, Druckdatum 15.11.2024

BUND: „Atomenergie verstößt gegen Grundgesetz“

„Bundesumweltminister Norbert Röttgen darf sich nicht daran beteiligen, die Sicherheitsrisiken der deutschen Atomkraftwerke auf technische Detailfragen zu reduzieren“, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu den heute von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) vorgeschlagenen Kriterien zur Überprüfung der deutschen Atomkraftwerke. Nach Ansicht des BUND verstößt der Betrieb von Atomkraftwerken gegen das Grundgesetz.

„AKW-Sicherheitschecks auf ihre Anfälligkeit gegenüber Erdbeben, Hochwasser, Terrorattacken oder Flugzeugabstürzen werden nichts daran ändern, dass die Atomkraft eine Technologie mit inakzeptablen Risiken ist. Der Betrieb von Atomkraftwerken verstößt gegen das Grundgesetz, sie müssen alle stillgelegt werden, schnellstmöglich“, so Weiger. Der BUND-Vorsitzende forderte Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, dem wachsenden Druck der Atomkraftbefürworter und der AKW-Betreiber standzuhalten.

Röttgen und Merkel müssten mögliche Schadenersatzklagen von Seiten der Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall oder EnBW unter Berufung auf das „Kalkar-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) von 1978 klar zurückweisen, so der BUND-Vorsitzende. Das „Kalkar-Urteil“ verlange ausdrücklich die umfassende Berücksichtigung aller, insbesondere aller neuen Erkenntnisse zu den Risiken der Atomenergienutzung. Der Fukushima-GAU habe zu solchen Erkenntnissen geführt. „Die beste Antwort der Bundesregierung auf die Drohgebärden der Stromkonzerne gegen das AKW-Moratorium ist die schnelle und endgültige Stilllegung der Anlagen“, sagte Weiger. 

Auch in Deutschland seien Ausfälle an Notstromaggregaten und andere schwer oder unbeherrschbare Störfälle jederzeit möglich. Die Atomkraft gefährde damit das verfassungsmäßige Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung. Spätestens seit den Ereignissen in Japan sei die Atomenergie deshalb grundgesetzwidrig. 

„1978 hat das Bundesverfassungsgericht der Atomkraft bescheinigt, gerade noch solange verfassungskonform zu sein, wie ihr Gefährdungspotenzial lediglich vorstellbar ist. Fukushima hat gezeigt, dass ein Atom-GAU nicht länger Phantasie ist. Die Katastrophe ist eingetreten, leider. Und das bekanntlich nicht zum ersten Mal. Das Restrisiko wird wieder eintreten. Die Atomkraft steckt voller Risiken und Restrisiken und verstößt damit gegen das Grundgesetz“, sagte Weiger. 

Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die AKW-Betriebsgenehmigungen sofort zu widerrufen und den Beschluss zum endgültigen und schnellstmöglichen Atomausstieg zu fassen, so der BUND-Vorsitzende. Das geeignete Instrument dafür sei ein Atom-Sofortausstiegsgesetz. Eine sichere Energieversorgung könne über mehr Energie-Effizienz und mit dem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien gewährleistet werden.
 
Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND
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