Artikel vom 30.03.2011, Druckdatum 15.11.2024

Verbesserte Förderkonditionen für Erneuerbare Energien im Marktanreizprogramm

Das Bundesumweltministerium hat die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP) verbessert. Sowohl bei der Förderung von Solarthermie als auch bei Biomassekesseln und Wärmepumpen sowie in der KfW-Förderung sind neue Richtlinien in Kraft getreten.

„Gebäude verursachen etwa 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Auch der Stromverbrauch der Kältetechnik ist mit etwa 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs eine gewichtige Größe. Die Energie- und CO2-Einsparpotenziale sind immens. Dieser Bereich steht viel zu selten im Fokus, obwohl die Ziele des Energiekonzeptes in starkem Maße von Fortschritten in diesem Bereich abhängen. Insbesondere in der Effizienz müssen wir unser Tempo stark anziehen“, so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Ursula Heinen-Esser. Wichtige Impulse für energieeffiziente Produkte der Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik seien noch in diesem Jahr von der EU-Ökodesign-Richtlinie für Heizkessel und Kombiboiler, für Warmwasserbereiter und für Klimageräte im Wohnbereich zu erwarten.

Um eine verstärkte Dynamik in den Wärmemarkt der Erneuerbaren Energien zu bringen, verstärkt das Bundesumweltministerium seine Aktivitäten bei der Förderung der Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien. 

Mit den am 15.03.2011 in Kraft getretenen neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm wurden folgende Änderungen vorgenommen: 

I. Solarkollektoren 

1. (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/Quadratmeter (m2) bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m2 

2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro 

3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro 

II. Biomassekessel 

1. Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3 ,früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro 

2. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert 

III. Wärmepumpen 

1. Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt 

2. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten 

IV. KfW-Förderung 

1. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen 

2. Wegfall der Förderung für Biogasleitungen 

3. Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen

Die neue Richtlinie ist im Internet unter www.bmu.de und www.erneuerbare-energien.de sowie im elektronischen Bundesanzeiger abrufbar. 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA
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