Artikel vom 11.07.2006, Druckdatum 15.11.2024

EU-Kommission: Förderung von Ökostrom in Österreich bestätigt

Die Europäische Kommission hat im Sinne der Bestimmungen des EG-Vertrags über staatliche Beihilfen die österreichischen Einspeisetarife für Strom aus erneuerbaren Energieträgern sowie den Unterstützungstarif genehmigt, der für Energie aus KWK-Anlagen zur öffentlichen Fernwärmeversorgung gezahlt wird.

Mit dieser Entscheidung werden die im österreichischen Ökostromgesetz des Jahres 2002 festgeschriebenen Fördermaßnahmen rückwirkend genehmigt. Auch wurde damit der Weg für die weitere Förderung von Ökostrom - so wie sie in der neuen, vom österreichischen Parlament verabschiedeten Fassung des Ökostromgesetzes verankert wurde - freigemacht. Da sämtliche Voraussetzungen des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen erfüllt sind, sei man zu der Schlussfolgerung gekommen, dass diese Beihilfe den Wettbewerb nicht zu verfälschen droht, so die Kommission.

Das im Jahr 2003 in Kraft getretene österreichische Ökostromgesetz fördert die Erzeugung von Ökostrom einerseits in Form von Abnahmeverpflichtungen zu Festpreisen für Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern und andererseits mittels eines Unterstützungstarifs für Strom aus KWK-Anlagen für die öffentliche Fernwärmversorgung.

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich nach Auffassung der Kommission um staatliche Beihilfen. Laut Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen kann Beihilfe für die Erzeugung von Ökostrom bis in Höhe des Unterschieds zwischen dem Marktpreis und den Erzeugungskosten dieser Energieart geleistet werden. Da sowohl die Einspeisetarife als auch der Unterstützungstarif die im Gemeinschaftsrahmen festgelegten Obergrenzen für staatliche Umweltschutzbeihilfen einhalten, ist diese Maßnahme aus Sicht der Kommission mit den EU-Bestimmungen für staatliche Beihilfen vereinbar.

Quelle: IWR
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