Artikel vom 04.03.2011, Druckdatum 15.11.2024 | |
Solarthermie-Anlage darf auf ein Haus mit Denkmalschutz Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zeigt, dass der Denkmalschutz einer Solarthermie Anlage auf dem Hausdach nicht unbedingt entgegensteht. Die Kläger dürfen auf ihrem denkmalgeschützten Haus eine Solaranlage zur Brauchwassererwärmung errichten. In dem vorliegenden Fall hatte das Denkmalamt die Genehmigung abgelehnt, da die Installation zu einer Veränderung des zu bewahrenden Fassadenbildes führen würde. Die Richter am Verwaltungsgericht Berlin folgten dem nicht, auch die Stärkung Erneuerbarer Energien sei bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen (Az. 16 K 26.10). |