Artikel vom 29.05.2006, Druckdatum 15.11.2024 | |
Energieverbrauch muss deutlich sichtbar sein „Rechtswidriges Verhalten bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten“ bescheinigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin der Elektromarktkette Saturn. Zukünftig muss das Schwesterunternehmen von Media Markt (beide Metro-Konzern) den Energieverbrauch von Geräten wie Waschmaschinen und Backöfen deutlicher als bisher kenntlich machen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen beide Unternehmen geklagt. In dem Richterspruch vom 23.05.2006 wird einer Berliner Saturn-Filiale rechtswidriges Verhalten bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten bescheinigt. Der Elektromarkt dürfe dies nicht verdeckt tun. Die Angaben müssten deutlich sichtbar sein. Im März hatte eine andere Kammer des Landgerichts bei gleicher Sachlage ebenso gegen Media Markt entschieden. Die beiden Schwesterunternehmen, die zum Metro-Konzern gehören, hätten gegen ihre Informationspflicht zum Schutz der Verbraucher verstoßen, so die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vergangene Woche in Berlin. Die Organisation hatte die Musterklage eingereicht. Eine Gerichtssprecherin bestätigte auf Anfrage den Urteilstenor. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hatte dem Handelsunternehmen Metro vor zwei Wochen vorgeworfen, viele Geräte mit zu hohem Stromverbrauch im Angebot zu haben. Quelle: dpa, verivox |