Artikel vom 16.03.2006, Druckdatum 15.11.2024

Förderung von Solarkollektoren und Biomassekesseln gesichert

Noch vor Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2006 stellt das Bundesumweltministerium Mittel aus dem Marktanreizprogramm zur Förderung der erneuerbaren Energien bereit. Damit kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Kürze wieder Förderzusagen erteilen. „Wir geben der Branche ein Signal der Kontinuität und den Startschuss für umfangreiche Investitionen. Damit werden ...

... Investitionen im Höhe von etwa einer Milliarde Euro angeschoben. Das kommt nicht nur dem Klima zugute, sondern davon werden auch klein- und mittelständische Betriebe des örtlichen Handwerks profitieren," erklärt dazu Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD).

Aus Mitteln des Marktanreizprogramms fördert das BAFA Solarkollektoren und Biomassekessel mit Investitionszuschüssen. Aufgrund der hohen Zahl von Förderanträgen waren 2005 die Mittel aus diesem Programm bereits im Oktober ausgeschöpft. Auch Antragsteller, die im vergangenen Jahr deswegen keine Zusage mehr erhalten haben, können nun doch noch - ebenso wie Antragsteller aus diesem Jahr - eine Förderung erhalten.

Aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Antragstellungen werden die Fördersätze in diesem Bereich allerdings um 20 Prozent abgesenkt. Dadurch soll erreicht werden, dass eine erheblich grössere Zahl von Anlagen als in den Vorjahren gefördert werden kann.

„Entscheidend ist“, so Gabriel, „dass die Branche jetzt Klarheit über die Fortsetzung des Marktanreizprogramms und die Konditionen hat. Das Programm liefert einen erheblichen und stetig wachsenden Beitrag, um den Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu erhöhen. Die Erneuerbaren leisten auch in diesem Bereich einen Beitrag, unabhängiger von Öl und Gas zu werden, und zur sicheren Versorgung." Das Marktanreizprogramm wird aus Mitteln der ökologischen Steuerreform finanziert.

Nach den aktuellen Förderrichtlinien werden neue Förderzusagen vom BAFA in der Reihenfolge des Antragseingangs erteilt. Die neuen Fördersätze gelten für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

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