Artikel vom 09.10.2007, Druckdatum 15.11.2024 | |
Baden-Württemberg forciert Erneuerbare-Wärme-Gesetz Am Donnerstag geht es im baden-württembergischen Landtag in erster Lesung um das geplante „Erneuerbares-Wärme-Gesetz“. In Baden-Württemberg soll danach ab kommendem Jahr als bundesweit erstem Bundesland eine „Öko-Pflicht“ bei der Wärmeversorgung in Wohngebäuden eingeführt werden. Geplant ist, das neue Gesetz bereits zum 1. Januar 2008 einzuführen, so Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner. Die Wärmeversorgung soll dann bei Neubauten zu mindestens 20 Prozent beispielsweise über Solarthermie Erdwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung gedeckt werden. „Es ist überfällig, dass den vielen Ankündigungen beim Klimaschutz auch Taten folgen. Wir haben mit dem Gesetz einen Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion aufgegriffen und betreten absolutes Neuland“, so die Umweltministerin. Die hochgesteckten Ziele zum Klimaschutz seien durchaus erreichbar, zeigte sich Gönner überzeugt. „Es braucht dazu aber aktive Mitstreiter. Die Politik muss sich außerdem den Zielvorgaben unterordnen und entsprechende Weichenstellungen konsequent vornehmen.“ In den in den vergangenen Wochen im Zuge eines Anhörungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen habe der Gesetzentwurf bereits breite Zustimmung erfahren. „Es gibt einzelne Interessenverbände, denen eine freiwillige Lösung lieber wäre“, räumte Gönner ein. „Mit den vorgesehenen Regelungen haben wir aber einen gangbaren Weg gefunden, einen wirksamen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen zu leisten ohne den Einzelnen zu überfordern. Die Menschen gehen da mit, weil sie spüren, dass wir beim Klimaschutz etwas tun müssen.“ Am Donnerstag soll der Landtag in erster Lesung über das Gesetz beraten. „Nach den zahlreichen positiven Stellungnahmen bin ich zuversichtlich, dass die wesentlichen Punkte so bleiben und wir den Zeitplan einhalten können. Die Ökopflicht ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, die Klimaschutzziele zu erreichen.“ Bereits zum 1. Januar 2008 solle das Gesetz in Kraft treten, so Gönner. Die Wärmeversorgung bei Neubauten, für die ab 1. April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht werden, muss dann zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien wie Sonnenenergie Erdwärme und Kraft-Wärmekopplung oder Biomasse gedeckt werden. „Die Quote kann zumeist bereits über eine solarthermische Anlage auf dem Dach erreicht werden. Wir wollen, dass künftig der Stand der Technik in der baulichen Praxis Einzug hält.“ Für den Gebäudebestand soll ab 2010 ein Anteil regenerativer Energien von zehn Prozent vorgeschrieben werden, der immer dann erfüllt werden müsse, wenn es zum Austausch der Heizungsanlage kommt. „Das bedeutet, dass ohnehin eine größere Investition in die Wärmeversorgung fällig wird. Künftig soll dann die Gelegenheit genutzt werden, die Weichen auf Ökologie und Klimaschutz zu stellen“, so Gönner. Ersatzweise könne die Verpflichtung durch eine verbesserte energetische Dämmung erfüllt werden. „Das Ziel ist, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Wenn das auf eine andere Weise erreicht werden kann, soll das anerkannt werden.“ Die geplanten Verpflichtungen für Neubauten seien in den beim Ministerium eingegangenen Rückmeldungen als überwiegend unstrittig bewertet worden, erläutert Gönner. „Es findet sich in den Äußerungen durchgehend eine konstruktive Auseinandersetzung mit den Regelungsdetails wieder, die sich vor allem auf bestehende Wohngebäude beziehen.“ Einzelne Missverständnisse seien rasch ausgeräumt worden. So sei vereinzelt der falsche Eindruck entstanden, als Alternative zur Nutzung erneuerbarer Energien komme nur eine energetische Gesamtsanierung eines Wohngebäudes in Betracht. Tatsächlich seien im Gesetzentwurf jedoch verschiedene alternative Möglichkeiten aufgezeigt. „Die entsprechenden Gesetzesformulierungen sind nun klarer gefasst und präzisiert.“ An den Eckpunkten habe sich jedoch nichts Wesentliches geändert, so Umweltministerin Gönner. So sollen bestehende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anerkannt werden. „Ist der Einsatz solarthermischer Anlagen aus technischen Gründen nicht möglich, soll der Hauseigentümer von der Verpflichtung außerdem befreit werden.“ Eine Befreiung soll auch möglich sein, wenn ein unverhältnismäßig hoher Aufwand oder eine sonstige Härte entstünde. „Wir verfolgen zwar ehrgeizige Ziele, aber mit Augenmaß“, unterstrich Gönner. Mit Interesse aufgenommen worden sei der von verschiedener Seite eingebrachte Vorschlag, die Verpflichtung auf Büro- und Firmengebäude auszuweiten. „Die Regelungen wurden bewusst auf Wohngebäude beschränkt, weil es in diesem Bereich einen vergleichbaren Bedarf an Warmwasser und Heizenergie gibt. Das erleichtert einheitlich verbindliche Regelungen.“ Im Zusammenhang mit der geplanten Praxisbewertung des Gesetzes werde nun allerdings eine mögliche Ausweitung auf Büro- und Firmengebäude geprüft. Die ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltene Erhöhung des Ökoenergieanteils von 20 auf 30 Prozent analog des technischen Fortschritts solle ebenfalls nun Gegenstand des Prüfberichts werden. „Wir wollen die Erfahrungen nach drei Jahren bewerten und dann darüber entscheiden, an welchen Stellen es sinnvoll ist, nach zu justieren.“ Ein knappes Drittel des Ausstoßes des klimaschädlichen Kohlendioxids gehe in Baden-Württemberg auf das Konto der Wärmeversorgung von Wohngebäuden, erläuterte Gönner. „Es gibt in diesem Bereich eine breite Palette an Möglichkeiten erneuerbare Energien zu nutzen. Eine große Vielfalt marktgängiger und technisch ausgereifter Anlagen steht zur Auswahl.“ Angesichts des anhaltend hohen Niveaus der Energiepreise und weiter drohender Kostensteigerungen sei es außerdem nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch vernünftig, alternative Wege in der Energieversorgung zu gehen. Die erneuerbaren Energien hinkten dennoch in der Wärmeversorgung mit einem Anteil von etwa fünf Prozent der dynamischen Entwicklung bei der Stromgewinnung weit hinterher. „Im Bereich der Stromerzeugung haben die erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren eine steile Entwicklung genommen. Im Wärmesektor stehen regenerative Energieträger dagegen erst am Beginn, ihre Potenziale zu erschließen. Mit unserer Initiative wollen wir die notwendigen Impulse setzen, die Lücke zu schließen. Über den Weg der gesetzlichen Verpflichtung wollen wir das, was im Wohngebäudebereich heute bereits möglich und sinnvoll ist, zum Standard machen und so den erneuerbaren Energien und dem Klimaschutz einen wirkungsvollen und dauerhaft anhaltenden Schub geben.“ Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg |