Artikel vom 14.09.2007, Druckdatum 15.11.2024

SOLON AG beschließt Barkapitalerhöhung

Der Vorstand der SOLON AG für Solartechnik hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft eine Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen. Das gab das Unternehmen heute in einer Adhoc-Mitteilung bekannt. Danach wird das Grundkapital der SOLON AG für Solartechnik um die gesetzlich mögliche Obergrenze von 10 Prozent erhöht.

Konkret bedeutet die jetzt beschlossene Transaktion eine Barkapitalerhöhung um 1.079.654,00 Euro auf 11.876.196,00 Euro durch Ausgabe von 1.079.654 neuen, auf den/die Inhaber/in lautenden Stückaktien zum Ausgabepreis von 61,90 Euro je Aktie, meldet die Solon AG.

Sämtliche neuen Aktien wurden bei institutionellen Anlegern platziert, heißt es in der Meldung weiter. Der Gesellschaft fließen vor Transaktionskosten rund 66 Millionen Euro zu. Laut Solon AG sind die neuen Aktien ab dem 1. Januar 2007 gewinnberechtigt. Die Erlöse aus dieser Kapitalmaßnahme dienen der Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums. 

Quelle: SOLON AG
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