Artikel vom 23.08.2007, Druckdatum 15.11.2024 | |
Was das neue Klimaprogramm konkret bedeuten würde Das Energie- und Klimaprogramm, das das Bundeskabinett Ende der Woche bei seiner Klausur in Meseberg auf den Weg bringen wird, soll unter anderem den Energieverbrauch in Wohnungen verringern. Die internationale Nachrichtenagentur AFP (Agence France-Presse) fasst zusammen, was Hauseigentümer/innen und Mieter/innen nach dem derzeitigen Stand der Pläne künftig zu beachten haben. Was kommt auf Eigentümer/innen eines Altbaus zu? Eigentümer/innen von Altbauten müssen sich darauf einstellen, dass sie den Energieverbrauch ihres Gebäudes bald senken müssen. Dazu können etwa der Austausch alter Heizungen und Fenster mit Einscheibenverglasung oder eine bessere Wärmedämmung von Kellerdecke und Rohrleitungen beitragen. Diese Nachrüstungen werden möglicherweise sogar verpflichtend. Ebenso wie beim wohl dann verpflichtenden Austausch der Nachtspeicheröfen würde dann aber eine mehrjährige Übergangsfrist gelten. Sanierte Altbauten sollen künftig zudem zehn Prozent ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien beziehen. Wie hoch sind die Kosten für eine solche energetische Sanierung? Laut Stiftung Warentest kostet die energetische Sanierung eines typischen deutschen Einfamilienhauses rund 40.000 Euro. Allerdings rechnet sich diese Investition demnach auch. Denn in den kommenden 20 Jahren wären für eine solche Familie demnach rund 60.000 Euro an Heizöl-Kosten fällig. Mit einer optimalen energetischen Sanierung ließen sich aber 70 bis 80 Prozent an Energie sparen. Bekomme ich für die Sanierung auch finanzielle Unterstützung? Für die Energiesanierungs-Maßnahmen bekommen Hauseigentümer/innen verbilligte Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei der KfW können auch Kredite oder Zuschüsse aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm beantragt werden. Außerdem gibt es weitere Töpfe, aus denen Gelder bezogen werden können. Die Varianten können bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen erfragt werden. Was bringt mir die Sanierung des Gebäudes als Mieter/in? Eine energetische Sanierung von Wohnungen dürfte den jeweiligen Mieter/innen deutlich niedrigere Heizkosten bescheren. Verfehlen Vermieter/innen dagegen energetische Standards, können Mieter/innen künftig womöglich die Nebenkosten mindern, wenn sie zuvor vergeblich eine Sanierung angemahnt haben. Welche Anforderungen kommen beim Neubau auf mich zu? Neubauten müssen in einigen Punkten höhere Anforderungen erfüllen als Altbauten. So liegt der künftig vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien bei 15 Prozent des Wärmebedarfs. Baufrauen und -herren sollten daher prüfen, inwieweit sie diese – gegebenenfalls neben konventioneller Heiz- und Energietechnik – nutzen können, etwa mit einer auf dem Dach installierten Solaranlage für Warmwasser. Nachtspeicherheizungen sollten gar nicht erst eingebaut werden, da sie praktisch zum Auslaufmodell werden. Der maximal erlaubte Energieverbrauch für Neubauten soll spätestens ab 2009 um knapp ein Drittel niedriger liegen als bisher. Diese Standards einzuhalten, dürfte mit entsprechender Wärmedämmung, modernen Fenstern und Heizung aber unproblematisch sein. Quelle: AFP, verivox |